LED

Unsere gesetzlich geregelten Lampen sind auch dann noch konform, wenn 1 LED defekt ist, aber wir empfehlen, sie aus Sicherheitsgründen auszutauschen.

Alle unsere Arbeitsscheinwerfer sind entweder gegen Verpolung geschützt oder haben gar keine Polarität.

Alle unsere LED-Produkte für den Erstausrüstungsbereich von VIGNAL, ABL und CEA sind gegen Überspannung geschützt.

Die Vorteile von LEDs sind vielfältig:

  • die Lebensdauer ist im Vergleich zu einer Standard-Halogenlampe 60-mal länger.
  • Der Verbrauch ist 5-mal geringer als der von Halogen, was sich direkt auf den Kraftstoffverbrauch und die realen Einsparungen auswirkt, die in nur einem Jahr der Nutzung erzielt werden.
  • Die Wartung wird vereinfacht, es wird keine Zeit mehr mit dem Auswechseln von Glühbirnen verschwendet.
  • die Lichtleistung ist höher und ermöglicht eine bessere Sichtbarkeit und damit mehr Sicherheit.
  • die Farbe der Beleuchtung liegt näher am Tageslicht liegt als bei Halogen oder Xenon.
  • Dank ihrer geringen Größe und Leistung ermöglichen LEDs immer innovativere und attraktivere Fahrzeugdesigns und Signaturen.

Die Lebensdauer von LEDs steht in direktem Zusammenhang mit ihrem elektronischen Design und insbesondere mit dem Wärmemanagement der elektronischen Schaltung und der Wärmeableitung. Unsere Erstausrüstungsprodukte von VIGNAL, ABL und CEA sind für eine Lebenserwartung ausgelegt, die weit über die der Fahrzeugs nach 30.000 Betriebsstunden liegt.

Theoretische Lumen sind die Lumen, die sofort am Ausgang der LED-Quelle gemessen werden, d.h. von der LED allein, ohne die Zeit zum Aufheizen, ohne Glas oder Reflektor. Die Betriebs- oder effektiven Lumen definieren die Menge an realem und funktionellem Licht des Produktes, d.h. im Feldeinsatz, heiß und im gewünschten Arbeitsbereich.

Unsere Produkte werden nach den Spezifikationen der Hersteller entwickelt, so dass sie auf Anfrage erhältlich sind, d.h. 12V, 24V, 12/24V, 9/32V, 10/100V, etc. etc.

QUALITÄT

Der IP-Schutzfaktor bestimmt den Schutzgrad eines Bauteils gegenüber dem Eindringen von festen Körpern (erste Ziffer) und von Flüssigkeiten (zweite Ziffer).

Wenn in einem dieser Bereiche keine Anforderung angegeben ist, ersetzt der Buchstabe X die entsprechende Zahl.

TECHNISCHES

Blaue Arbeitsscheinwerfer werden bei Gabelstaplern regelmäßig eingesetzt, die Fahrzeugbewegung im Lager durch einen blauen Punkt auf dem Boden zu signalisieren (Sicherheitsbeleuchtung).
Sie werden auch in der Landwirtschaft eingesetzt, um Sprühgeräter zu beleuchten und ihre korrekte Funktion visuell zu kontrollieren (die Tropfen sind dank des blauen Lichts besser sichtbar).

Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich für eine schnelle und einfache Installation entscheiden, raten wir Ihnen, ein drahtloses System zu wählen.
Wenn Sie sich für eine bessere Bildqualität und 100%ige Zuverlässigkeit entscheiden, empfehlen wir Ihnen die Verwendung von verdrahteten Kits, die nicht durch andere Geräte gestört werden.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

Alle unsere Produkte sind nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zugelassen. Einige Produkte unterliegen keinen Vorschriften (z.B. Arbeitsscheinwerfer). Der Benutzer ist für die Konformität der Ausrüstung seines Fahrzeugs verantwortlich.

Für mehr Sicherheit schreibt die neue Regelung R48 - Revision 6 vor, dass bei einem Anhänger mit einer Länge von mehr als 9 m (und bei einer Auswahl von Transportfahrzeugen) die Seitenmarkierungsleuchten mit der gleichen Frequenz blinken müssen wie die Fahrtrichtungsanzeiger (Quelle: https://www.unece.org/ ). Vignal bietet zwei Lösungen an, um diese Vorschrift zu erfüllen: die Steuerung der blinkenden Seitenmarkierungsleuchten durch unser LC12 LED-Heckleuchte oder durch unsere SMCU-Box (Side Marker Control Unit).

Die beleuchteten Bereiche einer Kennzeichenleuchte werden nach den Vorschriften von R4 geregelt. Um ihre Installation zu erleichtern, bieten wir Ihnen ein Montageschema für jede Kennzeichenleuchte, unabhängig davon, ob sie in eine Heckleuchte integriert ist oder nicht.

Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nach ECE R10 entspricht einer Reihe von Tests (einschließlich CISPR 25), die die Fähigkeit eines Gerätes bescheinigen, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alles in dieser Umgebung schädlich sind. Die verschiedenen Interaktionen können von Radio / TV, Mobiltelefonen, GPS-Navigation, Überwachungsradar, Bordelektronik, … herrühren.

Die Herstellerspezifikationen beziehen sich auf die Norm CISPR 25, die von 1 bis 5 reicht. Unsere Produkte sind mindestens entsprechend der Klasse 3 homologiert, was die Einhaltung der gesetzlichen Normen sicherstellt. Viele unserer Produkte erfüllen auch die Merkmale der Klasse 5, was einen optimalen Betrieb ohne störende elektromagnetische Interferenzen mit dem Fahrzeug oder Produkt gewährleistet.

Jedes Fahrzeug von allgemeinem Interesse, das langsam fährt oder sperrig ist, kann mit speziellen Blink- oder Rundumkennleuchten ausgestattet werden.

Nur Fahrzeuge, die mit ECE-R65-genehmigten Rundumkennleuchten ausgestattet sind, dürfen auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Die europäischen Richtlinien ECE-R65 spezifizieren die Lichtwerte, Farben, Blinkmuster, Sichtbarkeitswinkel...

Alle unsere Rundumkennleuchten sind ECE-R65-zugelassen, mit Ausnahme von Puck und Fresnel.

Weitere Informationen unter: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs61-80.html

Das ADR Zeichen bedeutet, dass das Produkt für den Einbau in Fahrzeuge mit ADR Zulassung (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geeignet ist.

ADR-Produkte haben einen Schutzfaktor von mindestens IP54.